AGB und Widerruf

Allgemeine Geschäftsbedingungen – KATMAR Bau
An der Struth 10 · 65510 Idstein · www.katmar-bau.de
Gültig für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Rechtsverhältnisse, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber, unabhängig davon, ob diese im Zusammenhang mit einem Werkvertrag,
Dienstvertrag oder sonstigen schuldrechtlichen Vertrag stehen. Der Geltungsbereich umfasst darüber hinaus auch alle zukünftigen Geschäfte, selbst wenn bei deren Abschluss nicht nochmals ausdrücklich auf diese AGB Bezug genommen wird. Allgemeine
Geschäftsbedingunge…
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche vertraglichen Vereinbarungen, Lieferungen und Leistungen der Firma KATMAR Bau mit ihren Auftraggebern, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers, insbesondere eigene AGB, finden keine Anwendung, es sei denn, deren Geltung wird ausdrücklich schriftlich durch KATMAR Bau bestätigt. Diese AGB gelten auch für alle künftigen
Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
2. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt durch schriftliche oder mündliche Auftragserteilung, durch schriftliche Annahme eines Angebots oder durch tatsächlichen Beginn der Ausführung durch KATMAR Bau zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
schriftlichen Bestätigung. Angebote sind freibleibend, es sei denn, sie sind ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet. Pläne, Zeichnungen, Skizzen und Unterlagen bleiben Eigentum von KATMAR Bau und dürfen ohne Zustimmung nicht vervielfältigt oder
Dritten zugänglich gemacht werden.
3. Leistungsumfang
Der genaue Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen, vom Auftraggeber freigegebenen Angebot. Zeichnungen, Skizzen oder sonstige Leistungsbeschreibungen gelten nur dann als verbindlich, wenn sie ausdrücklich Bestandteil des
Vertrages sind. Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Ausführung der vertraglich geschuldeten Leistungen Nachunternehmer einzusetzen. Die Auswahl dieser Nachunternehmer erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen. Leistungen, die über den vereinbarten
Umfang hinausgehen oder während der Ausführung durch den Auftraggeber zusätzlich angefordert werden, gelten als Zusatzleistungen und sind gesondert zu vergüten. Ein Anspruch auf kostenlose Ergänzung besteht nicht.
Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Angebot. Neben- oder Zusatzleistungen, die nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind, jedoch zur ordnungsgemäßen Durchführung erforderlich oder vom Auftraggeber gewünscht sind,
werden gesondert vergütet. Maßgeblich für die technische Ausführung sind die anerkannten Regeln der Technik sowie einschlägige Normen und Richtlinien.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle zur Ausführung der Arbeiten notwendigen Voraussetzungen rechtzeitig zu schaffen. Dazu gehören insbesondere der ungehinderte Zugang zur Baustelle, die Bereitstellung von Plänen, baurechtlichen Genehmigungen
und Anschlüssen für Strom und Wasser. Für Schäden oder Verzögerungen, die aus fehlender Mitwirkung resultieren, haftet der Auftraggeber. Werden bauseitige Vorleistungen (z. B. Untergründe, Fundamente) nicht fachgerecht ausgeführt, trägt der
Auftraggeber das Risiko für daraus resultierende Mängel oder Ausführungsprobleme.
5. Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten und eingebrachten Materialien, Pflanzen, Geräte oder Bauelemente bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von KATMAR Bau. Dies gilt auch, wenn die Materialien im Voraus beschafft oder bereits auf der Baustelle eingelagert
wurden. Eine Weitergabe, Nutzung oder Veräußerung ist bis zur vollständigen Zahlung unzulässig. Bei Pfändungen oder Zugriffen Dritter ist KATMAR Bau unverzüglich zu benachrichtigen.
6. Ausführungsfristen & Witterung
Termine sind nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung verbindlich. Bei witterungsbedingten Einschränkungen (z. B. Frost, Dauerregen, Schnee, Hitze) sowie bei Verzögerungen durch vorherige Kundenprojekte, Lieferengpässe oder unvorhersehbare
Umstände (höhere Gewalt), verschieben sich alle vereinbarten Termine entsprechend. Der Auftraggeber wird unverzüglich informiert. Derartige Verzögerungen begründen keinen Schadensersatzanspruch und keinen Rücktritt vom Vertrag.
7. Abnahme
Die Abnahme hat spätestens 5 Werktage nach Mitteilung über die Fertigstellung zu erfolgen. Wird keine förmliche Abnahme verlangt, so gilt die Leistung spätestens 10 Kalendertage nach Mitteilung als abgenommen. Die Inbetriebnahme oder Nutzung der
Leistung durch den Auftraggeber gilt als konkludente Abnahme.
8. Mängel & Nachbesserung
Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen. KATMAR Bau hat das Recht zur zweimaligen Nachbesserung. Erst bei endgültigem Fehlschlagen der Nachbesserung kann der Auftraggeber Minderung oder Rücktritt geltend machen. Die Beauftragung Dritter
zur Mängelbeseitigung ist nur nach schriftlicher Fristsetzung zulässig. Unerhebliche Mängel berechtigen nicht zur Zahlungsverweigerung.
9. Zurückbehaltungsrecht & Einbehalte
Der Auftraggeber darf Zahlungen nur bei unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Mängeln zurückhalten. Ein Zurückbehaltungsrecht ist nur in Höhe des doppelten Werts der voraussichtlichen Mängelbeseitigung zulässig (§ 641 Abs. 3 BGB). Ein Einbehalt
aufgrund von noch nicht verbauten Materialien oder Sicherungsbedürfnissen ist ausdrücklich ausgeschlossen.
10. Stundenlohnarbeiten
Zusätzliche Leistungen, die nicht im Angebot enthalten sind, werden nach tatsächlichem Aufwand auf Stundenlohnbasis abgerechnet. Die jeweils gültigen Verrechnungssätze von KATMAR Bau gelten als vereinbart. Stundenzettel gelten als anerkannt, wenn
ihnen nicht binnen 3 Werktagen schriftlich widersprochen wird.
11. Kündigung durch den Auftraggeber
Kündigt der Auftraggeber nach Beginn der Arbeiten, so ist KATMAR Bau berechtigt, die bis dahin erbrachten Leistungen abzurechnen. Zusätzlich wird eine pauschale Entschädigung in Höhe von 10 % der restlichen Auftragssumme fällig, sofern der
Auftraggeber nicht nachweist, dass ein geringerer Schaden entstanden ist. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
12. Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Abschlagszahlungen nach Baufortschritt sind zulässig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszins (§ 288 BGB)
berechnet. Zusätzlich fällt eine Verzugspauschale in Höhe von 40 Euro an (§ 288 Abs. 5 BGB). Nach der zweiten Mahnung erfolgt die Übergabe der Forderung an ein Inkassodienstleister. Die hierdurch entstehenden Kosten trägt der Auftraggeber.
13. Inkasso & Bonitätsprüfung
Zur Bonitätsprüfung kann KATMAR Bau Auskunfteien wie z. B. Creditreform oder vergleichbare Anbieter beauftragen. Im Falle des Zahlungsverzugs behält sich KATMAR Bau das Recht vor, Forderungen an professionelle Inkassodienstleister zu übergeben.
Der Auftraggeber erklärt sich mit der Weitergabe der hierfür erforderlichen Daten ausdrücklich einverstanden.
14. Bildrechte
KATMAR Bau ist berechtigt, von erbrachten Leistungen (z. B. Außenanlagen, Bepflanzung, Gestaltung) Fotoaufnahmen zu erstellen und diese – anonymisiert – zu Dokumentations- und Werbezwecken zu verwenden. Ein Widerspruch gegen die Nutzung ist
jederzeit schriftlich möglich.
15. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften verarbeitet und gespeichert. Eine Weitergabe erfolgt nur zur Vertragsabwicklung oder Inkassozwecken. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Verarbeitung seiner Daten gemäß Art.
6 Abs. 1 lit. b DSGVO einverstanden.
16. Rechtswahl & Gerichtsstand
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen KATMAR Bau und dem Auftraggeber gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Idstein, sofern gesetzlich zulässig. Die Anwendung der VOB/B erfolgt nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung.
17. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder
undurchführbaren Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt. Dies gilt entsprechend für etwaige Regelungslücken. Die Parteien verpflichten sich, eine
entsprechende ergänzende Vereinbarung zu treffen, durch die der mit der unwirksamen Bestimmung verfolgte Zweck soweit wie möglich erreicht wird. Eine Unwirksamkeit berührt nicht die Wirksamkeit des gesamten Vertrages. Ergänzend gelten die
gesetzlichen Vorschriften des BGB.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Regelung.
18. Vertragsbestandteil und Kenntnisnahme der AGB
Mit Annahme des Angebots und/oder der Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung als rechtsverbindlich an. Die AGB sind online abrufbar oder
werden dem Auftraggeber auf Wunsch in schriftlicher Form zur Verfügung gestellt. Sie gelten auch dann als vereinbart, wenn der Auftraggeber im Einzelfall nicht gesondert auf sie hingewiesen wurde. Der Auftraggeber bestätigt, durch Unterzeichnung bzw. Beauftragung.
Mit Annahme des Angebots und/oder der Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung als verbindlich an. Die AGB sind jederzeit online unter
www.katmar-bau.de/agb abrufbar oder werden auf Wunsch in Schriftform zur Verfügung gestellt. Sie werden Vertragsbestandteil aller geschlossenen Vereinbarungen.

Widerrufsbelehrung für Verbraucher
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
KATMAR Bau
An der Struth 10
65510 Idstein
E-Mail: info@katmar-bau.de
Telefon: +49 178 2038 434
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. per Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Sie können dafür das unten stehende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Folgen des Widerrufs:
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, werden wir alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben,
unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab Eingang Ihres Widerrufs zurückzahlen.
Für die Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben,
es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

Muster-Widerrufsformular:
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden es zurück.)
An:
KATMAR Bau
An der Struth 10
65510 Idstein
E-Mail: info@katmar-bau.de
Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung folgender Leistung:
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Bestellt am: ______________________
Name des Verbrauchers: _____________________________
Anschrift: _________________________________________
Unterschrift (nur bei Mitteilung auf Papier): _________
Datum: ______________________